Regierungsrat – Genfer Justiz untersucht Geldflüsse in Maudets Wahlkampagne

- In der Kampagne von Pierre Maudet von 2023 für die Wahl in den Regierungsrat hat es verdächtige Zahlungen gegeben.
- Die Genfer Staatsanwaltschaft hat deswegen ein Strafverfahren eröffnet.
Dass in die Wahlkampagne des Genfer Regierungsrats Pierre Maudet Gelder fiktiver Spender geflossen sind, ist schon länger bekannt. Neu ist, dass die Staatsanwaltschaft nach Informationen des Westschweizer Radio und Fernsehens (RTS) ein Strafverfahren eröffnet hat und Hausdurchsuchungen durchführen liess.
In die letzte Wahlkampagne von Maudet im Jahr 2023 flossen Beiträge von über 20’000 Franken, die von fünf fiktiven Spendern stammen sollen. Das ist im Kanton Genf verboten.
Die Spenden wurden an den Verein zur Unterstützung der politischen Tätigkeit von Pierre Maudet überwiesen, der von Vertrauten des Politikers geleitet wird. Eine Treuhandgesellschaft, die auch von einem Vertrauten Maudets geleitet wird, bestätigte die Rechtmässigkeit dieser Zahlungen.
Fünf verdächtige Spenden
Vier Spenden stammen von längst verstorbenen Genfer Persönlichkeiten wie James Fazy, Robert Céard oder Adrien Lachenal. Sie haben keine heute lebenden Namensvettern. Es ist daher unmöglich, dass sie diese Zahlungen getätigt haben.
Darum wurden der Unterstützungsverein für Maudet und die Treuhandgesellschaft von der Staatskanzlei sanktioniert, eine Premiere in Genf. Diese Sanktionen wurden im Sommer von einem Gericht bestätigt. Eine Beschwerde dagegen ist beim Bundesgericht hängig.
Eine fünfte verdächtige Spende im Wert von 5000 Franken stammt angeblich von einer amtierenden Richterin. Sie bestreitet, dem Regierungsrat irgendetwas gegeben zu haben. Nach Informationen von RTS reichte sie deswegen letztes Jahr Strafanzeige ein. Auf Anfrage von RTS wollte sie sich nicht dazu äussern.
Dokumente beschlagnahmt
Aufgrund all dieser Elemente hat nun die Genfer Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnet. Begleitet von einem grossen Polizeiaufgebot führte sie am 23. September Hausdurchsuchungen am Sitz der Treuhandgesellschaft und am Sitz des Unterstützungsvereins für Maudet durch. Nach Informationen von RTS wurden dabei Dokumente beschlagnahmt.
Die Einschätzung des RTS-Journalisten zum Fall Maudet:
Der Leiter der Treuhandgesellschaft wird der Urkundenfälschung beschuldigt. Der Präsident des Unterstützungsvereins hat für die Justiz den Status einer «zur Auskunftserteilung aufgerufenen Person», einen Status zwischen beschuldigter Person und Zeuge. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Nicht direkt vom Verfahren betroffen ist nach den Informationen von RTS Pierre Maudet, der Hauptbegünstigte dieser Spenden. Auf die Anfragen von RTS reagierte er nicht.
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