Das ändert sich im September in der Schweiz

- Ab September treten in der Schweiz und der EU mehrere neue Gesetze und Regeln in Kraft.
- Die Bundesanwaltschaft modernisiert ihre Struktur, Basel-Stadt erhöht die Verwaltungslöhne um 18 Millionen Franken jährlich, und der Kanton Bern zentralisiert den Datenschutz.
- Ab 11. September gilt zudem der EU Cyber Resilience Act: Bei Sicherheitsvorfällen besteht eine Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden – auch für Schweizer Exportfirmen.
Der September läutet den Herbst ein. Der neue Monat bringt aber auch einige neue Regeln und Gesetze. Das sind die wichtigsten Änderungen.
Bundesanwaltschaft will effizienter werden
Die Bundesanwaltschaft modernisiert ihre Struktur. Ab 1. September tritt das neue Reglement für die Organisation und Verwaltung in Kraft. Die Bundesanwaltschaft stellt sich damit organisatorisch, personell und verfahrenstechnisch neu auf, um Verfahren effizienter zu führen. Die Behörde will sich damit auf moderne Phänomene wie Cybercrime und Krypto-Delikte spezialisieren, wie «watson.ch» unter Bezug auf die Nachrichtenagentur «Keystone-SDA» schreibt.
Höhere Löhne in der Verwaltung im Kanton Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt führt am 1. September das neue Lohn-Massnahmenpaket für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung ein. Es sieht jährliche Mehrausgaben in Höhe von 18 Millionen Franken und eine einmalige Ausgabe von 4,3 Millionen Franken vor. So gibt es unter anderem per 1. Januar 2027 einen Teuerungsausgleich bei allen Lohnklassen und bei der Kantonspolizei höhere Einstiegslöhne, eine Aussendienstzulage und weitere Lohnmassnahmen.
Datenschutzbehörde im Kanton Bern zentralisiert
Im Kanton Bern tritt am 1. September das revidierte kantonale Datenschutzgesetz in Kraft. Die meisten Berner Gemeinden verlieren ihre eigenen Datenschutz-Aufsichtsstellen und unterstehen neu direkt der kantonalen Datenschutzbehörde. Nur die grossen Gemeinden Bern, Biel, Köniz und Thun behalten eigene Aufsichtsbehörden. Das Gesetz sieht strengere Pflichten für die Behörden bei den Informations- und Meldepflichten vor.
Neue EU-Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen
Am 11. September treten Teile des EU Cyber Resilience Act in Kraft. Ab dann gilt bei Sicherheitsvorfällen bei Software oder vernetzter Hardware eine Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden. Sobald Firmen von der Schwachstelle wissen, müssen sie die europäische Cybersicherheitsagentur darüber informieren. Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, in die EU exportierende Firmen müssen die Anforderung aber einhalten und riskieren bei Missachtung Geldbussen oder einen Ausschluss vom EU-Markt. Das Bundesamt für Cybersicherheit soll ausserdem im Auftrag des Bundesrats eine eigene Regelung schaffen.
Ausnahme bei EU-Einreiseregeln endet
Die EU verlangt bei der Einreise von Personen ausserhalb des Schengenraums bei der ersten Einreise die Erfassung von biometrischen Daten. Das führte bereits im Sommer zu langen Schlangen bei der Passkontrolle am Flughafen. Bisher konnten Zöllner bei zu grossem Andrang die biometrische Erfassung vorübergehend aussetzen. Ab September gilt diese Ausnahmeregelung aber nicht mehr. Deshalb warnt die Swiss vor langen Schlangen am Flughafen. Menschen mit Schweizer Pass können die Wartezeit umgehen, indem sie zur selbstständigen elektronischen Passkontrolle wechseln. Allerdings könnte es gemäss der Airline zu Verspätungen kommen, weil sie auf Passagiere wartet.
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EU-Regel gegen Greenwashing
Ab 27. September gilt ebenfalls in der EU die sogenannte EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition). Sie sieht strengere Kriterien bei umweltbezogener Werbung auf Verpackungen und Websites vor. So müssen Begriffe wie «grün», «nachhaltig» oder «umweltbewusst» künftig spezifisch, belegt und nachvollziehbar sein. Das betrifft auch Schweizer Unternehmen, die Produkte in die EU beliefern.
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Fabian Pöschl (fpo) arbeitet seit 2020 für 20 Minuten. Er ist Verantwortlicher Wirtschaftsnews im Ressort Wirtschaft
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